Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Im Kanton Basel-Stadt, im Kanton Basel-Land sowie im Kanton Solothurn, Bezirke Dorneck und Thierstein wohnende Ehepaare, Konkubinatspaare, eingetragene gleichgeschlechtliche Paare oder Einzelpersonen können durch schriftliche Anmeldung bei der Verwaltung die Aufnahme als Mitglied beantragen.

Ehepaare, Konkubinatspaare und eingetragene gleichgeschlechtliche Paare werden als ein Mitglied behandelt.  

Bei Wohnsitz ausserhalb des obgenannten Gebietes entscheidet die Generalversammlung.

Wohnsitz im Ausland ist nicht gestattet.


Aufnahmegesuch

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Lärmbewilligung

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