Im Kanton Basel-Stadt, im Kanton Basel-Land sowie im Kanton Solothurn, Bezirke Dorneck und Thierstein
wohnende Ehepaare, Konkubinatspaare, eingetragene gleichgeschlechtliche Paare oder Einzelpersonen können durch schriftliche Anmeldung bei der Verwaltung die Aufnahme als
Mitglied beantragen.
Ehepaare, Konkubinatspaare und eingetragene gleichgeschlechtliche Paare werden als ein Mitglied behandelt.
Bei Wohnsitz ausserhalb des obgenannten Gebietes entscheidet die Generalversammlung.
Wohnsitz im Ausland ist nicht gestattet.